Das OLG Düsseldorf hat am 22.03.2018 geurteilt, dass die im Herbst 2016 durch die Bundesnetzagentur erfolgte Festsetzung der maximalen Eigenkapitalrenditen von Netzgesellschaften für die neue Regulierungsperiode zu niedrig ausgefallen und neu festzulegen sei. Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Rechtsbeschwerde beim BGH zugelassen wurde.
Vor diesem Hintergrund haben Kurt Duwe und ich den Senat gefragt:
Hier die Kleine Anfrage und die Antworten des Senats lesen.
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