Im Verfahren des Rückkaufs des Fernwärmenetzes wurde im Gutachten festgestellt, dass der vereinbarte Mindestkaufpreis nach Vorgaben der Landeshaushaltsordnung nicht erreicht werden kann, weil das Fernwärmenetz nicht mehr so viel wert ist. Nun versucht der Senat, insbesondere die Umweltbehörde unter Jens Kerstan, so lange neue Gutachten zu beauftragen, bis eine andere Aussage den Kauf des Netzes unter Mindestkaufpreises rechtfertigt. Diese Tricksereien über Gefälligkeitsgutachten gehen so nicht in Ordnung.
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