Zu der Einbringung des Energieeffizienzgesetzes erklärt Michael Kruse, Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion:

„Das Energieeffizienzgesetz soll übergeordnetes europäische Recht in Deutschland umsetzen. Damit dieser Entwurf ein guter wird, sind noch eine ganze Reihe an Verbesserungen erforderlich: Das Gesetz muss wesentlich mehr Nutzen stiften, als es Kosten verursacht. Dies ist im aktuellen Entwurf nur unter optimistischen Annahmen sichergestellt. Eine Maßnahme, um den Entwurf zu verbessern und insbesondere der Wirtschaft die Umsetzung zu erleichtern, ist das Streichen überflüssiger Bürokratie. Das Gesetz darf kein Goldplating betreiben, also die von Ursula von der Leyen auf EU-Ebene ausgegebenen Ziele nicht noch übererfüllen. Habecks Entwurf schießt an dieser Stelle über das Ziel hinaus.

Ein gutes Energieeffizienzgesetz verzichtet auf kleinteilige Detailregelungen und setzt stattdessen auf marktwirtschaftliche Anreize von Energiekosteneinsparungen. Nun geht es darum, wie auch bei dem Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz, dieses Vorhaben auf Praxistauglichkeit, Bezahlbarkeit und wirtschaftliche Effizienz zu trimmen. Über diese Grundsätze sind wir nun in einem konstruktiven Dialog mit unseren Koalitionspartnern. Sinnvoll ist der Beschluss des Energieeffizienzgesetzes erst, wenn die laufende Überarbeitung der europäischen Regeln feststeht, denn sonst wird das Gesetz kurz im Anschluss bereits wieder überarbeitet werden müssen.“