Das Wasserstoff-Kernnetz kann starten. Dafür haben wir den Weg frei gemacht. Mit einem privaten Investitionsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro wird das Wasserstoff-Kernnetz das Rückgrat des Wasserstoff-Hochlaufs sein. Damit machen wir Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation, denn wir schaffen hier zu einem frühen Zeitraum Fakten. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und reizen wichtige Investitionen in Wasserstoff-Anwendungen der Industrie und der Energiewirtschaft an.

Als Freie Demokraten haben wir durchgesetzt, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und dass attraktive Investitionsbedingungen geschaffen werden. Wir stellen sicher, dass die Haftungsrisiken des Staates minimiert werden und diese nur im absoluten Notfall zum Tragen kommen könnten. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abbauen.

In Zukunft wird die Systementwicklungsstrategie eine übergeordnete Planung des Energiesystems erstmalig darstellen. Es ist uns Freien Demokraten wichtig, dass dabei eine Systemkostenplanung von der Regierung vorgelegt werden muss, damit die Kosten für die Verbraucher und Steuerzahler endlich in den Fokus kommen.

Hintergrund:

  • Auf Sprecher-Ebene wurde der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 3.0) am 05. April 2024 geeint und wird in der aktuellen Sitzungswoche vom Deutschen Bundestag behandelt.
  • Mit dem Gesetz werden zwei wesentliche Punkte geregelt:
    • Die Netzentwicklungsplanung legt fest, welche Prozesse zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes notwendig sind und wie der Kapazitätsbedarf festgestellt wird.
    • Der Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine extrem hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Durch einen Amortisationsmechanismus werden die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert.
  • Die Netzentwicklungsplanung läuft über einen zweistufigen Prozess:
    • Der Szenariorahmen wird ab 2024 alle zwei Jahre vorgelegt und beinhaltet eine übergeordnete Prognose des Bedarfs an Wasserstoff und des Infrastruktur-Bedarfs für die jeweils nächsten 10-15 Jahre.
    • Der Netzentwicklungsplan wird ab 2025 alle zwei Jahre auf Grundlage des Szenariorahmens aufgestellt. Er beinhaltet die konkrete Netzplanung, die dann von der BNetzA genehmigt werden muss, bevor sie umgesetzt wird. Hier haben wir durchgesetzt, dass auch die Verteilnetzbetreiber angemessen beteiligt werden müssen.
    • Ein Umsetzungsbericht, der ebenfalls alle zwei Jahre vorgelegt werden sollte, wurde auf Initiative der FDP aus Gründen des Bürokratieabbaus aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
  • Der Finanzierungsmechanismus sieht Folgendes vor:
    • Die Kosten des Wasserstoffhochlaufs werden von den Kunden über Netzentgelte getragen. Damit wird der Hochlauf privatwirtschaftlich betrieben und finanziert.
    • Ein Amortisationskonto sichert, dass frühe Nutzer nicht durch sehr hohe Netzentgelte belastet werden. Stattdessen werden die Investitionen bis Ende 2055 über die Netzentgelte auf die Wasserstoff-Kunden umgelegt.
    • Das Amortisationskonto wird von Trading Hub Europe geführt und anfangs durch Kredite der KfW ausgeglichen. In einer späteren Phase werden die Kredite über die Netzentgelte bis Ende 2055 zurückgezahlt.
    • Kernnetz-Projekte können bis zum Jahr 2037 über das Amortisationskonto finanziert werden.
    • Die Bundesnetzagentur genehmigt die Netzentgelte im und sichert überprüft den wirtschaftlichen Betrieb.
    • Die Eigenkapitalrendite für die Netzbetreiber bis Ende 2027 auf 6,69% festgelegt, danach entscheidet die BNetzA über die Höhe.
    • Der Bund kann ab dem Jahr 2038 das Amortisationskonto aufkündigen, falls der Wasserstoff-Hochlauf scheitert oder das Kernnetz nicht wirtschaftlich ist.
    • Scheitert der Wasserstoff-Hochlauf, wird für die Netzbetreiber ein Selbstbehalt von 24% fällig, der allerdings einer jährlichen Degression unterliegt.
  • Weiter wurde eine Systementwicklungsstrategie gesetzlich festgeschrieben, die auf Initiative der FDP folgende Punkte umfasst:
    • Muss ab 2027 alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden
    • Umfasst eine übergeordnete strategische Planung für alle „sinnvoll verfügbaren Energieträger“ für mindestens vier Jahre
    • Umfasst die Punkte Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit (Zieldreieck Energiewirtschaftsgesetz)
    • Umfasst eine Systemkostenplanung mit mehreren Szenarien.
    • Somit ist die Bundesregierung erstmals verbindlich beauftragt worden, eine übergeordnete Systemplanung vorzunehmen und diese auch finanziell zu untermauern. Eine solche Planung existiert bislang nicht.