Anlässlich der Verständigung der Koalitionsfraktionen zu grundsätzlichen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse:

„Es ist gut, dass es nun grundsätzliche Änderungen am Gesetzesentwurf gibt und dieser fundamental veränderte Gesetzesentwurf die Beratungsgrundlage für das parlamentarische Verfahren wird. Das Gebäudeenergiegesetz kommt generalüberholt aus der Montagehalle der Fraktionsführung zurück. Die Einigung der Fraktionsführungen über zentrale Änderungen und die nun folgende Ausarbeitung dieser Details durch das Wirtschaftsministerium stellt eine gute Grundlage für die Gespräche der Fraktionen zum Gesetz dar. Für uns Freie Demokraten war und ist es Ziel, das Gebäudeenergiegesetz zu einem guten Gesetz zu machen – dafür ist ein wichtiger Schritt gelungen.
Die Leitplanken der Fraktionen beinhalten die zentralen Ziele der FDP-Fraktion: Wir nutzen die Gasnetze für die Transformation zur klimaneutralen Wärme. Wir streichen unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben und verankern echte Technologieoffenheit, indem es Offenheit bei Erfüllungsoptionen gibt, etwa, indem Pelletheizungen und Holzheizungen auch das 65%-Kriterium erfüllen. Die Gleichbehandlung privater und öffentlicher Gebäude verdeutlicht, dass der Staat den Menschen keine Auflagen macht, die er selbst nicht zu erfüllen bereit ist. Die Überprüfung der Altersgrenze von 80 Jahren macht deutlich, dass wir Respekt vor der Lebensleistung der Menschen haben. Mit diesen Änderungen ist das Gebäudeenergiegesetz de facto neugefasst. Für Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit bedeuten diese zentralen Änderungen eine riesige Annäherung an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland. Ich habe meiner Fraktion deshalb die Zustimmung zur ersten Lesung empfohlen und freue mich, dass wir diesen Beschluss einstimmig gefasst haben.“