Kruse/Scheer/Nestle: Ampel-Einigung stellt wichtige Weichen für Wasserstoff-Kernnetz

Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestags behandelt. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.

Michael Kruse, Energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion:
„Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg, Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation zu machen.“

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Im Parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“

Ingrid Nestle, Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen. Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, auf künftige Entwicklungen zu reagieren“

Hintergrund:

  • Auf Sprecher-Ebene wurde der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 3.0) geeint.
  • Zwei wesentliche Punkte werden hiermit gesetzlich geregelt:
    • Die Netzentwicklungsplanung legt fest, welche Prozesse zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes notwendig sind und wie der Kapazitätsbedarf festgestellt wird.
    • Der Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine extrem hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Durch einen Amortisationsmechanismus werden die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert. Der Bund haftet nur anteilig im unwahrscheinlichen Szenario, dass der Kernnetzhochlauf scheitert. Die Kernnetzbetreiber müssen in diesem Fall einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen.
  • In einigen Punkten gibt es Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, die in einem gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht werden, hier eine Auswahl:
    • Der Finanzierungsmechanismus wurde neu justiert. Das Amortisationskonto, das den Kernnetzhochlauf vorfinanziert, soll von den Netzbetreibern selbst über Trading Hub Europe (THE) organisiert werden.
    • Kreditgeberin ist die KfW, die hierzu mit THE Verträge abschließt.
    • THE gleicht die Hochlauf-Kosten der Netzbetreiber aus, diese Kosten müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Außerdem bekommen die Netzbetreiber eine Eigenkapitalverzinsung.
    • Die bilanzielle Darstellung der Zuflüsse aus dem Amortisationskonto wird verbessert.
    • Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz eines Betreibers von Teilen des Kernnetztes müssen die anderen Kernnetzbetreiber nicht für die durch das insolvente Unternehmen aufkommenden Verluste haften.
    • Um den Kernnetzhochlauf zu flexibilisieren, wurde die Frist für finanzierbare Projekte von 2032 auf 2037 gesetzt. Damit ist sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann.
    • Bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne werden nun auch die Verteilnetzbetreiber beteiligt, ebenso werden die lokalen Transformationspläne berücksichtigt.
    • Eine integrierte Systementwicklungsstrategie der Bundesregierung stellt in Zukunft regelmäßig alle notwendigen Entwicklungen und wesentliche Kosten zum Netzausbau dar.
    • Bürokratie-Abbau: In der Netzplanung wird der Umsetzungsbericht, der bisher alle zwei Jahre vorgelegt werden muss, gestrichen.